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   VGH Bayern, 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656   

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VGH Bayern, 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656 (https://dejure.org/2008,67798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656 (https://dejure.org/2008,67798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2008 - 4 ZB 06.2656 (https://dejure.org/2008,67798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserleitung; Privatgrund; Beseitigungsanspruch; Duldungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656
    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (BVerwG vom 26.8.1993 BVerwGE 94, 100 ).
  • BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04

    Folgenbeseitigungsanspruch; Anspruch auf Folgenbeseitigung.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656
    Technische Schwierigkeiten bei der Folgenbeseitigung sind nicht erforderlich (BVerwG vom 12.7.2004 BayVBl 2005, 88).
  • VGH Bayern, 10.07.2001 - 4 B 99.1199
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656
    Der Kläger ist der Auffassung, dass das Verwaltungsgericht bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10.7.2001 BayVBl 2002, 20; Beschluss vom 15.1.1992 BayVBl 1993, 53) zu dem Ergebnis hätte kommen müssen, dass die vom Beklagten angegebenen Kosten der Verlegung der Leitung allein die Erforderlichkeit einer Inanspruchnahme privaten Eigentums nicht begründen können.
  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 4 ZB 10.760

    Entfernung einer kommunalen Wasserleitung aus Privatgrund; Verjährung;

    Das Verwaltungsgericht hat sich ausführlich mit der Frage der Duldungspflicht nach § 14 WAS befasst und dabei insbesondere dargelegt, dass schon wegen der unterschiedlichen Eigentümer der genannten Grundstücke und des fehlenden sonstigen, insbesondere auch baulichen oder anderweitigen Nutzungszusammenhangs nicht von einer wirtschaftlichen Einheit mit den angeschlossenen Grundstücken ausgegangen werden kann (im Gegensatz zum bereits entschiedenen Fall betreffend die FlNr. ... mit bestehendem eigenem Baurecht und unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit den anderen bebauten und angeschlossenen Grundstücken: VG München vom 27.7.2006 M 10 K 05.2557 ; BayVGH vom 19.11.2008 4 ZB 06.2656 ).
  • VG München, 30.11.2023 - M 10 K 19.2030

    Duldung einer Abwasserleitung, Alternativverlegungsmöglichkeit der

    Wenn eine über mehrere Privatgrundstücke verlaufende Abwasserleitung nicht auf Verlangen eines Grundstückseigentümers um dessen Grundstück herumgeführt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 18), dann muss dies erst Recht gelten, wenn durch derartige Verlegungsvorstellungen andere Privatgrundstücke noch mehr als durch den aktuell bestehenden Leitungszustand in Anspruch genommen werden (vgl. dazu BayVGH, B.v. 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656 - juris Rn. 9).

    Soweit die Kläger meinen, die Beklagte sei "vorliegend beweisbelastet dafür, dass die Kosten für die Neuverlegung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten der Legalisierung stehen", lässt sich aus der von ihnen zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. November 2008 (4 ZB 06.2656 - juris) ein derartiger abstrakter Rechtssatz nicht entnehmen.

    Dieser entscheidende Einwand ist nicht zu bestanden und findet, wie oben ausgeführt, auch eine Stütze in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656 - juris Rn. 9).

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